Nach der Abstimmung am 4. Oktober beschloss das Brüsseler Parlament, die Einführung der Umweltzone für alle betroffenen Fahrzeuge vom 1. Januar 2025 auf den 1. Januar 2027 zu verschieben. Wir werden den Simulator und die Zeitpläne so schnell wie möglich aktualisieren.
Inhaber von Euro-5-Diesel- und Euro-2-Benzinfahrzeugen sowie von motorisierten Zweirädern und Lastkraftwagen müssen daher keine Ausnahmegenehmigung beantragen, um bis zum 1. Januar 2027 in der LEZ fahren zu dürfen.
Für Euro 0-1-2-3-4-Diesel und Euro 0-1-Benzinfahrzeuge kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, sofern Sie die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erfüllen (siehe unten).
*Neue* Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung, Inhaber eines Parkausweises für Behinderte ist
Fahrzeuge von Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf erhöhte Kostenerstattung haben
Fahrzeuge von Personen mit einer Behinderung
Fahrzeuge, die rollstuhlgerecht angepasst worden sind
Fahrzeuge, die im Rahmen der Schülerbeförderung und des öffentlichen Personenverkehrs von Personen mit Behinderungen eingesetzt werden
*Neue* Pflegeperson mit sozialen Rechten
*Neue* Geschiedene Eltern mit ein behindertes Kind haben, das bei einem Elternteil wohnhaft ist
Über 30 Jahre alte Oldtimer
Wohnmobil
Fahrzeuge für Messen/Märkte/Filmproduktionen
Fahrzeuge für die Wartung von allgemeinen Infrastrukturen und Installationen
Sondertransport
Mobile Kräne
Vorfahrtsberechtigte Fahrzeuge
Fahrzeuge der Streitkräfte
Fahrzeuge, die im Notfall eingesetzt werden
Elektrische Fahrzeuge
Mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge
Motorisierte Zweiräder (Kategorie L)
Lastkraftwagen (> 3,5 Tonnen)
Fahrzeuge der Kategorien O, T, C, R, S
Haben Sie bereits einen Antrag gestellt?
Nach dem Eingang des Antrags auf eine Ausnahmegenehmigung wird dieser binnen 69 Tagen bearbeitet. Achtung: Solange Sie keine Bestätigung Ihres Antrags auf Ausnahmegenehmigung erhalten haben und/oder das Fahrzeug die Zugangskriterien nicht erfüllt und die Niedrigemissionszone befährt, kann der Fahrzeughalter mit einer Geldstrafe belangt werden. Wenn der Antrag angenommen wird, erhält der Antragsteller den Ausnahmegenehmigungsbescheid per Post (oder per E-Mail, sofern Sie im Ausland wohnhaft sind).
Mehr als 20 Fahrzeuge?
Für Unternehmen oder andere Organisationen, die eine Flotte von über 20 Fahrzeugen verwalten, kann ein mehrfacher Ausnahmegenehmigungsantrag bei Bruxelles Fiscalité (info.fiscalite@fisc.brussels) eingereicht werden.
Wichtige Hinweise
- Dass ein Fahrzeug mit einem Partikelfilter ausgerüstet ist, gewährt keinesfalls eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der LEZ. Ausschlaggebend sind die Euro-Normen, selbst wenn Sie nachträglich einen Partikelfilter eingebaut haben.
- Es ist keine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge, die zu beruflichen Zwecken genutzt werden, vorgesehen (mit Ausnahme der in der Liste oben aufgeführten Fahrzeuge).
- Keine Änderung am Motor Ihres Fahrzeugs erlaubt eine Änderung der Euro-Norm des Fahrzeugs.