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Ausnahmegenehmigungen

Ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung kann frühestens 6 Monate, bevor das Fahrzeug nicht mehr in der Niedrigemissionszone (LEZ) fahren darf, eingereicht werden. Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung ist kostenlos.

Ausnahmegenehmigungen

Ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung kann frühestens 6 Monate, bevor das Fahrzeug nicht mehr in der Niedrigemissionszone (LEZ) fahren darf, eingereicht werden. Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung ist kostenlos.

Ausnahmegenehmigungen

Ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung kann frühestens 6 Monate, bevor das Fahrzeug nicht mehr in der Niedrigemissionszone (LEZ) fahren darf, eingereicht werden. Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung ist kostenlos.

Zusammenfassung der Ausnahmegenehmigung
Zulassungsland des Fahrzeugs
Datum der Erstzulassung
Kennzeichen
Art der ausnahmeregelung
Status des antrags

Kann Ihr Fahrzeug von einer Ausnahmeregelung profitieren?

Wenn Ihr Fahrzeug die Zulassungskriterien nicht erfüllt, darf es nicht in der LEZ fahren. Einige Fahrzeuge profitieren jedoch von einer Ausnahmeregelung. Siehe die Liste der berechtigten Fahrzeuge unten.

Bereiten Sie Ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung vor 

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Ihr Antrag kann frühestens 6 Monate vor dem Zeitpunkt gestellt werden, ab dem Ihr Fahrzeug nicht mehr in die LEZ einfahren darf. Das Fälligkeitsdatum für Ihr Fahrzeug finden Sie in unserem „Kalender”.

Im Ausland zugelassene Fahrzeuge

Sie müssen Ihr Fahrzeug zunächst registrieren, bevor Sie einen Antrag stellen können. 

Bearbeitung des Antrags

Nach Einreichung wird der Antrag auf Ausnahmegenehmigung innerhalb von 69 Tagen nach Eingang bearbeitet. Wenn sie angenommen wird, erhalten Sie eine Bestätigung per Post, wenn Sie in Belgien wohnen, oder per E-Mail, wenn Sie im Ausland wohnen.

  • Keine Antwort nach Ablauf der Frist von 69 Tagen? Überprüfen Sie zunächst mit unserem Simulator, ob die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ist dies nicht der Fall, bedeutet dies, dass der Antrag abgelehnt wurde. Ihr Fahrzeug darf dann nicht in der LEZ fahren.
  • Bitte beachten Sie: Wenn Sie keine Bestätigung Ihrer Ausnahmegenehmigung erhalten haben, kann Ihnen ein Bußgeld auferlegt werden.

Gültigkeit der Befreiung

  • Automatische Ausnahmeregelungen sind dauerhaft gültig.
  • Ausnahmeregelungen auf Antrag sind 5 Jahre lang gültig (verlängerbar), sofern die Bedingungen erfüllt sind.
  • Die befristete Ausnahmeregelung für Fahrzeuge, die 2025 bestellt und 2026 ausgeliefert werden, gilt bis zum 30.06.2026.
  • Um das Gültigkeitsdatum Ihrer Befreiung zu erfahren, nutzen Sie unseren Simulator

Verlängerung 

Reichen Sie Ihren Antrag mindestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein
Es werden keine Erinnerungen zum Ablauf der Gültigkeitsdauer verschickt

Fuhrpark mit mehr als 20 Fahrzeugen?

Unternehmen mit mehr als 20 Fahrzeugen können eine „Massenbefreiung” beantragen, indem sie sich an die Brüsseler Steuerbehörde wenden.

Fahrzeuge, die Anspruch auf eine Ausnahmeregelung verschaffen

Fahrzeuge, die in 2025 bestellt und in 2026 ausgeliefert werden

Fahrzeuge, die nach dem Meilenstein 2025 nicht mehr die Kriterien für den Zugang zur LEZ erfüllen, deren Halter jedoch ein neues konformes Fahrzeug bestellt hat, das 2026 ausgeliefert wird.

Vorgehensweise:

  • Halten Sie Ihren Fahrzeugschein bereit
  • Füllen Sie das untenstehende Formular aus
  • Fügen Sie eine Kopie des Bestellscheins bei, der vor dem 31.12.2025 unterzeichnet sein muss
  • Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung kann bis zum 31.12.2026 mit rückwirkender Wirkung gestellt werden

Die Ausnahmegenehmigung ist bis zum 30.06.2026 gültig.

Eine Ausnahmegenehmigung beantragen

Fahrzeuge von Personen mit einer Behinderung

Fahrzeuge können von der LEZ befreit werden, wenn der Halter des Kennzeichens oder eine Person mit derselben Anschrift über eine spezielle Behindertenparkkarte gemäß Artikel 27.4.3 der Straßenverkehrsordnung verfügt. Diese Befreiung gilt, solange die Fahrzeugzulassung mit der Karte verknüpft ist. Die Befreiung ist auf ein Fahrzeug pro Karte beschränkt. Fahrzeuge, deren Kennzeicheninhaber (und/oder eine Person, die unter derselben Adresse wohnt) einen Behindertenparkausweis besitzt (Sonderausweis gemäß Artikel 27.4.3 der Straßenverkehrsordnung).

Vorgehensweise:

  • Halten Sie die Fahrzeugzulassungsbescheinigung bereit.
  • Füllen Sie das untenstehende Formular aus.
  • Fügen Sie eine Kopie Ihres Behindertenparkausweises bei. 
  • Die Befreiung kann nur für ein Fahrzeug pro Behindertenparkkarte beantragt werden.
Eine Ausnahmegenehmigung beantragen

Eltern eines Kindes mit Behinderung

Fahrzeuge, deren Kennzeicheninhaber als sorgeberechtigter Elternteil im Melderegister ODER im Ausländerregister eingetragen ist ODER als Elternteil in der Geburtsurkunde aufgeführt ist UND deren minderjähriges Kind minderjährig ist und Inhaber der speziellen Parkkarte ist 
Für Erwachsene, deren Kinder Inhaber der speziellen Parkkarte sind, kann nur der Elternteil, der in der Geburtsurkunde des Kindes als Elternteil aufgeführt ist, eine Befreiung beantragen, wenn und nur wenn der Wohnort des Kindes der des anderen Elternteils ist.

Vorgehensweise:

  • Halten Sie die Fahrzeugzulassungsbescheinigung bereit.
  • Füllen Sie das untenstehende Formular aus.
  • Fügen Sie eine Kopie der speziellen Behindertenparkkarte bei. 
Eine Ausnahmegenehmigung beantragen

Fahrzeuge, die rollstuhlgerecht angepasst worden sind

Fahrzeuge, die mit einem integrierten System ausgestattet sind, das das Einsteigen mit einem Rollstuhl in das Fahrzeug ermöglicht (Lift, Rampe ...).

Vorgehensweise:

  • Halten Sie die Fahrzeugzulassungsbescheinigung bereit.
  • Füllen Sie das untenstehende Formular aus.
  • Fügen Sie eine Kopie des Nachweises über die Anpassung des Rollstuhlinstiegssystems an das Fahrzeug bei.
Eine Ausnahmegenehmigung beantragen

Pflegende Angehörige mit sozialen Rechten

Fahrzeuge, deren Halter oder eine Person mit derselben Anschrift als nahestehende Hilfsperson mit Sozialansprüchen anerkannt ist. Diese Anerkennung wird von Ihrer Krankenkasse gewährt. Sie ermöglicht Ihnen, Urlaub zu nehmen, um einem Angehörigen zu helfen, der aufgrund seines Alters, seines Gesundheitszustands oder seiner Behinderung pflegebedürftig ist.  

Vorgehensweise:

•    Halten Sie Ihren Fahrzeugschein bereit
•    Füllen Sie das untenstehende Formular aus 
•    Fügen Sie eine Kopie der von Ihrer Krankenkasse erteilten Anerkennung bei
•    Die Ausnahmegenehmigung kann nur für ein einziges Fahrzeug des Haushalts beantragt werden 

Eine Ausnahmegenehmigung beantragen

Fahrzeuge für den Schultransport und den Sammeltransport von Menschen mit Behinderungen

Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) mit 8 Sitzen zusätzlich zum Fahrersitz sowie Fahrzeuge der Klasse M2 (Kleinbusse), der Klasse M3 (Busse) und der Klassen N1-I, N1-II und N1-III (Lieferwagen), die ausschließlich für den Schultransport und die Beförderung von Menschen mit Behinderungen, gegebenenfalls mit Ausrüstung oder Gütern, verwendet werden. Das Fahrzeug muss vor dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen worden sein. Die Befreiung gilt bis zum 11. Jahr nach dem Datum der Erstzulassung.

Vorgehensweise:

  • Halten Sie Ihren Personalausweis und die Fahrzeugzulassungsbescheinigung bereit.
  • Füllen Sie das untenstehende Formular aus.
Eine Ausnahmegenehmigung beantragen

Über 30 Jahre alte Oldtimer

In Belgien zugelassen:

Fahrzeuge, die alle folgenden Bedingungen erfüllen:

  • In Belgien zugelassen
  • Sind älter als 30 Jahre
  • Werden nicht für gewerbliche Zwecke genutzt
  • Haben ein belgisches Kennzeichen „O“, „1-O“ oder ein personalisiertes Kennzeichen (gemäß Artikel 4, §2 des Ministerialdekrets vom 23. Juli 2001 über die Zulassung von Fahrzeugen)

Vorgehensweise:

Sie profitieren von einer automatischen und dauerhaften Befreiung für das Befahren der Brüsseler Umweltzone. Es sind keine Maßnahmen erforderlich.

Im Ausland zugelassen:

Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind.

Vorgehensweise:

  • Melden Sie zunächst Ihr Fahrzeug an
  • Halten Sie die Fahrzeugzulassungsbescheinigung bereit
  • Füllen Sie das untenstehende Formular aus
  • Fügen Sie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung bei
Eine Ausnahmegenehmigung beantragen

In Belgien zugelassen und für gewerbliche Zwecke genutzt:

Mietfahrzeuge, die für Veranstaltungen wie Hochzeiten oder andere Anlässe genutzt werden

Vorgehensweise: 

  • Halten Sie die Fahrzeugzulassungsbescheinigung bereit
  • Füllen Sie das untenstehende Formular aus 
  • Fügen Sie einen Nachweis bei, dass das Fahrzeug für gewerbliche oder touristische Freizeitaktivitäten genutzt wird (z. B. durch Fotos oder Broschüren)
Eine Ausnahmegenehmigung beantragen

Wohnmobil

Fahrzeuge der Klasse M, die als Wohnraum genutzt werden können und deren Wohnbereich mindestens folgende Ausstattung umfasst: Sitze und einen Tisch, Schlafplätze, die mit oder ohne Sitzfläche geschaffen werden können, eine Kochnische, Stauräume. Diese Ausstattung muss fest eingebaut sein. Der Tisch kann jedoch so konstruiert sein, dass er leicht weggeklappt werden kann. 

In Belgien zugelassen:

Sie profitieren von einer automatischen und dauerhaften Befreiung für das Befahren der Brüsseler Umweltzone. Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Im Ausland zugelassen:

  • Registrieren Sie Ihr Fahrzeug.
  • Halten Sie die Fahrzeugzulassungsbescheinigung bereit.
  • Füllen Sie das untenstehende Formular aus. 
  • Fügen Sie alle relevanten Dokumente bei, die belegen, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Wohnmobil handelt (z. B. ein Foto, auf dem das Kennzeichen sichtbar ist).
Eine Ausnahmegenehmigung beantragen

Fahrzeuge für Messen, Märkte oder Filmproduktionen

Fahrzeuge, die speziell für folgende Aktivitäten angepasst sind:

  • Märkte und mobile Geschäfte: Fahrzeuge, deren Fahrteil und Verkaufsfläche aus einem Stück bestehen, wie z. B. ein Imbisswagen oder ein für Fischhändler oder Metzger ausgestattetes Fahrzeug.
  • Messen und Paraden: Der Unterhaltungsbereich kann nicht vom Fahrteil getrennt werden.
  • Audiovisuelle Produktionen

Vorgehensweise: 

  • Halten Sie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs bereit.
  • Füllen Sie das untenstehende Formular aus. 
  • Fügen Sie einen Nachweis über die Umrüstung des Fahrzeugs bei (z. B. eine Rechnung über die Umrüstungskosten oder Fotos, auf denen das Kennzeichen und die Umrüstung deutlich zu sehen sind).
Eine Ausnahmegenehmigung beantragen

Fahrzeuge für die Wartung von allgemeinen Infrastrukturen und Installationen

Fahrzeuge, die speziell für die Wartung und Inspektion öffentlicher Anlagen und Infrastrukturen ausgerüstet sind. Diese Fahrzeuge sind an ihrer Karosserie, ihrer Ausrüstung oder anderen dauerhaften Merkmalen zu erkennen. Das Antriebselement und das Funktionselement müssen einen einzigen Block bilden. Diese Kategorie umfasst bestimmte Nutzfahrzeuge, Verteilernetzbetreiber, Straßenreinigungsdienste und deren Subunternehmer: Kanalreiniger, Kehrmaschinen, Kabelverlegungsfahrzeuge, Straßenbahnlinien-Wartungsfahrzeuge usw. Es handelt sich um Fahrzeuge, die für bestimmte Aufgaben ausgerüstet sind und erhebliche Investitionen erfordern.

Vorgehensweise:

  • Halten Sie die Fahrzeugzulassungsbescheinigung bereit.
  • Füllen Sie das untenstehende Formular aus. 
  • Fügen Sie einen Nachweis über die Umrüstung des Fahrzeugs bei (z. B. eine Rechnung über die Umrüstungskosten oder Fotos, auf denen das Kennzeichen und die Umrüstung des Fahrzeugs deutlich zu sehen sind).
Eine Ausnahmegenehmigung beantragen

Sondertransport

Fahrzeuge mit einer gültigen Sondertransportgenehmigung, die von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde.

Vorgehensweise: 

  • Halten Sie die Fahrzeugzulassungsbescheinigung bereit.
  • Füllen Sie das untenstehende Formular aus. 
  • Fügen Sie einen Nachweis über die Genehmigung bei. 
Eine Ausnahmegenehmigung beantragen

Mobile Kräne

Fahrzeuge der Sonderklasse N3, die nicht für den Gütertransport ausgerüstet sind und mit einem Kran mit einem Hubmoment von mindestens 400 kNm ausgestattet sind, gemäß Artikel 1, § 1, 9 des Königlichen Erlasses vom 15. März 1968.

Vorgehensweise: 

  • Halten Sie die Fahrzeugzulassungsbescheinigung bereit.
  • Füllen Sie das untenstehende Formular aus. 
  • Fügen Sie einen Nachweis darüber bei, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Kran handelt.
Eine Ausnahmegenehmigung beantragen

Vorfahrtsberechtigte und Militärfahrzeuge

Militärfahrzeuge oder Fahrzeuge mit Vorfahrt (gemäß Definition in Artikel 37 der Straßenverkehrsordnung), d. h. Fahrzeuge, die mit einem oder mehreren blauen Blinklichtern und einer speziellen Sirene ausgestattet sind. Dazu gehören beispielsweise Polizeifahrzeuge.

Die Mitteilung der Fahrzeugdaten ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: info.fiscalite@fisc.brussels.

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Fahrzeuge, die im Notfall eingesetzt werden

Fahrzeuge, die im Notfall oder bei Rettungseinsätzen auf Verlangen der Feuerwehr, Polizei, Streitkräfte, des Zivilschutzes oder der Straßenverkehrsbehörden eingesetzt werden.

Vorgehensweise:

Die Ausnahmegenehmigung wird automatisch bewilligt nachdem die Notsituation eingetreten ist. Wenn Sie dennoch einen Geldstrafe erhalten, können Sie diese anfechten.

Die automatischen Ausnahmegenehmigungen haben keine Gültigkeitsdauer.

Elektrofahrzeuge oder Wasserstofffahrzeuge

Elektrofahrzeuge, Wasserstofffahrzeuge oder Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb dürfen in der LEZ fahren. Eine Ausnahmegenehmigung ist nicht erforderlich. Wenn Ihr Fahrzeug jedoch im Ausland zugelassen ist, vergessen Sie nicht, es zu registrieren.   

Fahrzeuge der Kategorien O, T, C, R, S

Hierbei handelt es sich um Anhänger und Sattelanhänger (O), land- oder forstwirtschaftliche Anhänger (R), land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern (T), land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Raupenketten (C) und gezogene auswechselbare Maschinen (S) gemäß der Definition im Königlichen Erlass vom 15. März 1968.

Die Freistellung wird automatisch bewilligt.

Diese Fahrzeuge sind nicht an die Einhaltung der Zugangskriterien für die Niedrigemissionszone gebunden. Sie dürfen das Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt somit befahren. Es sind keine Formalitäten zu erfüllen, und dies unabhängig davon, ob das Fahrzeug in Belgien oder im Ausland zugelassen ist.

Wichtige Hinweise

  • Die Euro-Norm des Fahrzeugs bestimmt, ob ein Fahrzeug für eine Ausnahmegenehmigung infrage kommt. Der nachträgliche Einbau eines Partikelfilters ändert nichts an der Euro-Norm und begründet keinen Anspruch, eine Ausnahmegenehmigung für das Fahren in der LEZ zu beantragen.
  • Keine Änderung am Motor Ihres Fahrzeugs kann eine Änderung der Euro-Norm des Fahrzeugs bewirken.
  • Für Fahrzeuge, die zu beruflichen Zwecken genutzt werden (mit Ausnahme der Fahrzeuge oben in der Liste), ist keine Ausnahmegenehmigung vorgesehen.

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie hier Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen von Personen, die von der LEZ betroffen sind.