Kann Ihr Fahrzeug von einer Ausnahmeregelung profitieren?
Wenn Ihr Fahrzeug die Zulassungskriterien nicht erfüllt, darf es nicht in der LEZ fahren. Einige Fahrzeuge profitieren jedoch von einer Ausnahmeregelung. Siehe die Liste der berechtigten Fahrzeuge unten.
Bereiten Sie Ihren Antrag auf Ausnahmegenehmigung vor
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Ihr Antrag kann frühestens 6 Monate vor dem Zeitpunkt gestellt werden, ab dem Ihr Fahrzeug nicht mehr in die LEZ einfahren darf. Das Fälligkeitsdatum für Ihr Fahrzeug finden Sie in unserem „Kalender”.
Im Ausland zugelassene Fahrzeuge
Sie müssen Ihr Fahrzeug zunächst registrieren, bevor Sie einen Antrag stellen können.
Bearbeitung des Antrags
Nach Einreichung wird der Antrag auf Ausnahmegenehmigung innerhalb von 69 Tagen nach Eingang bearbeitet. Wenn sie angenommen wird, erhalten Sie eine Bestätigung per Post, wenn Sie in Belgien wohnen, oder per E-Mail, wenn Sie im Ausland wohnen.
- Keine Antwort nach Ablauf der Frist von 69 Tagen? Überprüfen Sie zunächst mit unserem Simulator, ob die Ausnahmegenehmigung erteilt wurde. Ist dies nicht der Fall, bedeutet dies, dass der Antrag abgelehnt wurde. Ihr Fahrzeug darf dann nicht in der LEZ fahren.
- Bitte beachten Sie: Wenn Sie keine Bestätigung Ihrer Ausnahmegenehmigung erhalten haben, kann Ihnen ein Bußgeld auferlegt werden.
Gültigkeit der Befreiung
- Automatische Ausnahmeregelungen sind dauerhaft gültig.
- Ausnahmeregelungen auf Antrag sind 5 Jahre lang gültig (verlängerbar), sofern die Bedingungen erfüllt sind.
- Die befristete Ausnahmeregelung für Fahrzeuge, die 2025 bestellt und 2026 ausgeliefert werden, gilt bis zum 30.06.2026.
- Um das Gültigkeitsdatum Ihrer Befreiung zu erfahren, nutzen Sie unseren Simulator
Verlängerung
Reichen Sie Ihren Antrag mindestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ein
Es werden keine Erinnerungen zum Ablauf der Gültigkeitsdauer verschickt
Fuhrpark mit mehr als 20 Fahrzeugen?
Unternehmen mit mehr als 20 Fahrzeugen können eine „Massenbefreiung” beantragen, indem sie sich an die Brüsseler Steuerbehörde wenden.
Fahrzeuge, die Anspruch auf eine Ausnahmeregelung verschaffen
Fahrzeuge, die in 2025 bestellt und in 2026 ausgeliefert werden
Fahrzeuge von Personen mit einer Behinderung
Eltern eines Kindes mit Behinderung
Fahrzeuge, die rollstuhlgerecht angepasst worden sind
Pflegende Angehörige mit sozialen Rechten
Fahrzeuge für den Schultransport und den Sammeltransport von Menschen mit Behinderungen
Über 30 Jahre alte Oldtimer
Wohnmobil
Fahrzeuge für Messen, Märkte oder Filmproduktionen
Fahrzeuge für die Wartung von allgemeinen Infrastrukturen und Installationen
Sondertransport
Mobile Kräne
Vorfahrtsberechtigte und Militärfahrzeuge
Fahrzeuge, die im Notfall eingesetzt werden
Elektrofahrzeuge oder Wasserstofffahrzeuge
Fahrzeuge der Kategorien O, T, C, R, S
Wichtige Hinweise
- Die Euro-Norm des Fahrzeugs bestimmt, ob ein Fahrzeug für eine Ausnahmegenehmigung infrage kommt. Der nachträgliche Einbau eines Partikelfilters ändert nichts an der Euro-Norm und begründet keinen Anspruch, eine Ausnahmegenehmigung für das Fahren in der LEZ zu beantragen.
- Keine Änderung am Motor Ihres Fahrzeugs kann eine Änderung der Euro-Norm des Fahrzeugs bewirken.
- Für Fahrzeuge, die zu beruflichen Zwecken genutzt werden (mit Ausnahme der Fahrzeuge oben in der Liste), ist keine Ausnahmegenehmigung vorgesehen.