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In der Praxis: Alles über die Funktionsweise der LEZ der Region Brüssel.

Die LEZ – ein Plus für unsere Gesundheit

Als Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität ist die LEZ zu einem Verbündeten für die Gesundheit der Brüsseler Bevölkerung geworden. Zahlreiche Studien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben die Gefahren schlechter Luftqualität für die Gesundheit aufgezeigt. Die am häufigsten beobachteten Folgen sind:

  • Atemwegsprobleme und -erkrankungen (z. B. Asthma),
  • Reizungen der Augen und Nasenwände,
  • Husten und Bronchitis,
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Das Risiko für Schlaganfällen, Herzerkrankungen und Lungenkrebs steigt besonders bei älteren Menschen, Kleinkindern und Personen mit gesundheitlichen Problemen deutlich an. In der Region Brüssel-Hauptstadt wird geschätzt, dass die Belastung durch Feinstaub (PM2,5), Stickstoffdioxid (NO₂) und Ozon (O₃) im Jahr 2023 jeweils etwa 400, 179 und 180 vorzeitige Todesfälle verursacht hat.

Bis 2030 wird die LEZ noch stärker zur Gesundheit der Brüsseler Bevölkerung beitragen, indem sie reduziert: 

  • vorzeitige Todesfälle; 
  • Erkrankungen im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber Luftschadstoffen; 
  • Kosten im Gesundheitswesen

Indem sie zu einer besseren Luftqualität beiträgt, insbesondere durch die Umsetzung der LEZ und durch andere politische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mobilität, bekräftigt die Region Brüssel-Hauptstadt ihren Willen, die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger und aller Menschen, die sich in Brüssel aufhalten, zu schützen.

Wie wird sich die LEZ auf die Luftqualität auswirken?

Seit ihrer Einrichtung am 1. Januar 2018 hat die LEZ zu Folgendem beigetragen: 

  • deutliche Reduzierung der Emissionen der gesundheitsschädlichsten Luftschadstoffe (Stickstoffdioxid, Mikropartikel und Ruß) aus dem Straßenverkehr
  • Verringerung der Anzahl der Fahrzeuge (Diesel) mit dem höchsten Schadstoffausstoß in der Region
  • Halten der NO2 (Stickstoffdioxid)-Konzentration in der Luft unter dem gesetzlichen Jahresgrenzwert (40 μg/m³) in der Region

Seit 2018 werden die am stärksten verschmutzenden Fahrzeuge schrittweise verboten. Der Zeitplan sieht vor, dass Dieselfahrzeuge ab 2030 und Benzinfahrzeuge ab 2035 schrittweise aus dem Verkehr gezogen werden. Für andere Fahrzeugkategorien (Lieferwagen, Kleinbusse, Busse, Reisebusse, LKWs, motorisierte Zweiräder) gilt je nach Kategorie ein eigener Zeitplan

    Auf welchem Gebiet gilt die LEZ in Brüssel?

    Das gesamte Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt, also alle 19 Gemeinden, ist von der LEZ betroffen. Der Ring und bestimmte Zufahrtsstraßen zu Transitparkplätzen sind nicht betroffen.

    Fahrzeuge, die die Zugangskriterien der LEZ nicht erfüllen, haben Zugang zu einer Reihe von „Park and Ride“-Transitparkplätzen (P+R) am Rande der Brüsseler Region: Stalle, Ceria-Coovi und Kraainem. Diese Parkplätze sind eine ideale Lösung, da Sie einen sicheren Stellplatz für das Auto und die Möglichkeit, schnell mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in das Stadtzentrum zu gelangen, bieten. Für Anwohner, Pendler und Besucher, die Staus und Parkkosten in der Stadt vermeiden möchten, bietet sich das Kombinieren von verschiedenen Verkehrsmitteln an.

    Bestimmte Zufahrten zu Transitparkplätzen sowie Streckenabschnitte, die die Zufahrt zum Ring ermöglichen, sind von den Niedrigemissionszonen ausgenommen:

    Zufahrten zum Parkplatz Stalle

    • Rue de Stalle: zwischen der Regionsgrenze und den Ein- und Ausfahrten des Parkplatzes
    • Petite rue du Maréchal
    • Rue de l’Étoile: zwischen der Regionsgrenze und den Ein- und Ausfahrten des Parkplatzes

    Zufahrten zum Parkplatz Ceria, zum Parkplatz Lennik und zum Ring

    • Chaussée de Mons: zwischen der Regionsgrenze und den Zu- und Abfahrten des Rings
    • Boulevard Josse Leemens
    • Boulevard Henri Simonet
    • Kreisverkehr Henri Simonet
    • Avenue Joseph Wybran: zwischen dem Kreisverkehr Henri Simonet und der Regionsgrenze
    • Rue Meylemeersch: zwischen der Avenue Joseph Wybran und dem Eingang zum Institut Jules Bordet
    • Route de Lennik: von der Regionsgrenze bis zur Kreuzung mit dem Boulevard Josse Leemans

    Zufahrten zum Parkplatz Kraainem

    • Avenue de Wezembeek: zwischen der Regionsgrenze und den Ein- und Ausfahrten des Parkplatzes
    • Avenue Emmanuel Mounier: zwischen der Avenue de Wezembeek und der Avenue Palestre
    • Boulevard de la Woluwe: zwischen der Regionsgrenze und der Avenue Hippocrate
    • Avenue Hippocrate
    • Avenue Palestre

    Zufahrten zum Parkplatz der UZ Brüssel

    • Avenue de l’Arbre Ballon
    • Kreisverkehr an der Avenue du Laerbeek in Richtung der Avenue de l’Arbre Ballon

    Zufahrten zum Ring – Drève Saint-Hubert

    • Chaussée de Waterloo zwischen der Regionsgrenze und der Drève Saint-Hubert
    • Drève Saint-Hubert
    • Drève du Haras: zwischen der Regionsgrenze und der Drève Saint-Hubert

    Zufahrten zum Ring – E411 (Wendemöglichkeit)

    • E411 in Richtung Innenstadt: zwischen der Regionsgrenze und der Überführung „Viaduc Herrmann-Debroux“
    • E411 in Richtung Namur: zwischen der Auffahrt im Bereich der ADEPS und der Regionsgrenze
    • Chaussée de Wavre: zwischen der Regionsgrenze und der Avenue Herrmann-Debroux

    In Zaventem haben Sie Zugang zum Parkplatz des Flughafens Brussels Airport oder können im Voraus online einen Parkplatz reservieren. Vom Flughafen aus können Sie sich mit dem Bus, dem Zug oder auch mit dem Taxi in die Region begeben.

    Wie ist die LEZ gekennzeichnet?

    LEZ Zone Box

    An der Grenze zur Region wurden fast 300 Verkehrsschilder zur Kennzeichnung der LEZ angebracht. Diese Schilder zeigen an, dass Sie die Niedrigemissionszone befahren oder verlassen. Sobald Sie die LEZ befahren, müssen Sie die Zugangskriterien für diese einhalten.

    Darf Ihr Fahrzeug in der LEZ fahren?

    Um das herauszufinden, nehmen Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeuges zur Hand und suchen Sie dort folgende Informationen:

    • Fahrzeugkategorie (Feld „J“)
    • Kraftstoffart (Feld „P3“)
    • Euro-Norm (Feld „V9“)
    • Fahrzeugklasse

    Autos (M1) und Kleintransporter (N1), Klasse I

    Norm 2025
    Euro 7
    Euro 6d - Euro 6e
    Euro 6d-TEMP
    Euro 6 b, c
    Euro 5
    Euro 4
    Euro 3
    Euro 2
    Euro 1
    Ohne Euro
    2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
    Norm 2025
    Euro 7
    Euro 6d - Euro 6e
    Euro 6d-TEMP
    Euro 6 b, c
    Euro 5
    Euro 4
    Euro 3
    Euro 2
    Euro 1
    Ohne Euro
    2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036

    Kleinbusse (M2) und Kleintransporter (N1) Klasse II, III

    Norm 2025
    Euro 7
    Euro 6d - Euro 6e
    Euro 6d-TEMP
    Euro 6
    Euro 5
    Euro 4
    Euro 3
    Euro 2
    Euro 1
    Ohne Euro
    2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
    Norm 2025
    Euro 7
    Euro 6d - Euro 6e
    Euro 6d-TEMP
    Euro 6
    Euro 5
    Euro 4
    Euro 3
    Euro 2
    Euro 1
    Ohne Euro
    2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036

    Kleinkrafträder und Motorroller (L1-L2)

    Norm 2025
    Alles
    2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
    Norm 2025
    Euro 5+
    Euro 5
    < Euro 5
    2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036

    Krafträder und Motorroller (L3-L5)

    Norm 2025
    Euro 5+
    Euro 5
    Euro 4
    Euro 3
    < Euro 3
    2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
    Norm 2025
    Euro 5+
    Euro 5
    Euro 4
    Euro 3
    < Euro 3
    2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036

    Krafträder (L6-L7)

    Norm 2025
    Euro 5+
    Euro 5
    Euro 4
    Ohne Euro
    2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
    Norm 2025
    Euro 5+
    Euro 5
    Euro 4
    Ohne Euro
    2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036

    Busse (M3), Klasse I, II, A

    Norm 2025
    Euro VII
    Euro VId - Euro VIe
    Euro VI
    Euro V
    Euro IV
    Euro III
    Euro II
    Euro I
    Ohne Euro
    2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
    Norm 2025
    Euro VII
    Euro VId - Euro VIe
    Euro VI
    Euro V
    Euro IV
    Euro III
    Euro II
    Euro I
    Ohne Euro
    2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036

    Reisebusse (M3), Klasse III, B

    Norm 2025
    Euro VII
    Euro VIe
    Euro VId
    Euro VI
    Euro V
    Euro IV
    Euro III
    Euro II
    Euro I
    Ohne Euro
    2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
    Norm 2025
    Euro VII
    Euro VIe
    Euro VId
    Euro VI
    Euro V
    Euro IV
    Euro III
    Euro II
    Euro I
    Ohne Euro
    2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036

    Lastkraftwagen (N2) < 2610kg

    Norm 2025
    Euro VII
    Euro VId - Euro VIe
    Euro VI
    Euro V
    Euro IV
    Euro III
    Euro II
    Euro I
    Ohne Euro
    2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
    Norm 2025
    Euro VII
    Euro VId - Euro VIe
    Euro VI
    Euro V
    Euro IV
    Euro III
    Euro II
    Euro I
    Ohne Euro
    2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036

    Lastkraftwagen (N2) > 2610kg und N3

    Norm 2025
    Euro VII
    Euro VIe
    Euro VId
    Euro VI
    Euro V
    Euro IV
    Euro III
    Euro II
    Euro I
    Ohne Euro
    2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036
    Norm 2025
    Euro VII
    Euro VIe
    Euro VId
    Euro VI
    Euro V
    Euro IV
    Euro III
    Euro II
    Euro I
    Ohne Euro
    2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036

    Welche Fahrzeuge sind betroffen?

    Alle der folgenden Kategorien von Fahrzeugen, die in registriert in Belgien oder im Ausland sind, sind von der LEZ betroffen:

    • Autos (M1)
    • Kleintransporter (N1)
    • Busse (M2 und M3)

    Ab 2027 sind die folgenden Fahrzeugklassen auch betroffen:

    • Motorroller (L1 und L2), Motorräder (L3 und L4), Dreirad- (L5) und Vierradfahrzeuge (L6 und L7)
    • Lkw (N2 und N3)

    Wie erfahren Sie die Euro-Norm Ihres Fahrzeugs?

    Die Euro-Norm Ihres Fahrzeugs ist ein Schlüsselindikator dafür, wie hoch der Schadstoffausstoß Ihres Fahrzeugs ist. Je höher sie ist, desto schadstoffärmer ist das Fahrzeug. Sie wird wie folgt bestimmt:

    • Die Zulassungsbescheinigung: Hier wird in der Regel die Euro-Norm angegeben (Feld „V9“).

    Wenn die Euro-Norm nicht aus der Zulassungsbescheinigung hervorgeht, können Sie sie wie folgt bestimmen:

    Anfechtung einer Euro-Norm, Kategorien der Euro-Norm 6, oder der Fahrzeugklasse

    • Anfechtung der Euro-Norm: Wenn Sie der Meinung sind, dass die in Ihrer Zulassungsbescheinigung angegebene Euro-Norm nicht korrekt ist, oder wenn sie nicht darin steht, können Sie eine Korrektur der Daten beantragen. Diesem Antrag müssen Nachweise beigefügt werden, z. B. die Europäische Konformitätsbescheinigung (COC).
    • Euro-6-Norm: Die Euro-6-Norm für M1- oder N1-Fahrzeuge umfasst zahlreiche Unterkategorien (Beispiel: Euro 6d, 6d Temp, 6e usw.). Wenn Sie Ihre Kategorie nicht in unserem Kalender finden, konsultieren Sie bitte unsere Tabelle mit den Euro 6 Normen.
    • Klasse eines Kleintransporters (N1): Die Klasse Ihres Kleintransporters (N1) wird durch seine Bezugsmasse bestimmt. Um diese Masse zu berechnen, addieren Sie 25 kg zum Gewicht Ihres Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand (Beispiel: ein Fahrzeug mit einer Masse von 1500 kg + 25 kg = 1525 kg).
      • Klasse I: Bezugsmasse bis zu 1305 kg
      • Klasse II: Bezugsmasse über 1305 kg und unter 1760 kg
      • Klasse III: Bezugsmasse über 1760 kg
    • Klasse eines Busses (M3): Ab 2036 gibt es eine Unterscheidung bei den Zugangskriterien für Busse der Kategorie M3 vom Typ „Stadtbus“ (Klassen I, II und A) und vom Typ „Reisebus“ (Klassen III und B).

    Gut zu wissen

    • Ausländische Fahrzeuge: Sie müssen sich unbedingt registrieren lassen, um Zugang zur LEZ zu erhalten.
    • Fahrzeuge, die mit Gas (CNG, LNG und LPG) und Bioethanol fahren: Sie gelten als Benziner.
    • Hybrid- oder Plug-in-Hybridfahrzeuge: für Benzin-Hybride gilt der Benzinkalender und für Diesel-Hybride der Dieselkalender.
    • Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge: Sie dürfen in der LEZ fahren, für sie gilt eine automatische Ausnahmeregelung.
    • Fahrzeuge, die nicht mehr in dir LEZ fahren: Für bestimmte Fahrzeuge können Sie eine Ausnahmegenehmigung kostenlose beantragen. Sie können auch einen Tagespass kaufen.

    Ein Geldstrafe– in welchen Fällen?

    Jeder Fahrzeughalter oder Fahrer eines, die in der Brüsseler Umweltzone (LEZ) fahren, ohne die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, riskieren eine Geldstrafe in folgenden Fällen:

    • Das nicht-konforme Fahrzeug besitzt keinen gültigen Tagespass für den Tag der Einfahrt nach Brüssel.
    • Das nicht-konforme Fahrzeug besitzt keine gültige Ausnahmegenehmigung.
    • Das ausländische Fahrzeug ist nicht registriert, selbst wenn es den Vorschriften entspricht.

    Wie hoch ist die Geldstrafe?

    • 350 €
      • Für nicht-konforme Fahrzeuge ohne gültigen Tagespass oder Ausnahmegenehmigung.
    • 150€
      • Für ausländische Fahrzeuge (auch konforme) das in der LEZ fährt, ohne registriert zu sein.
    • 25 €
      • Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit falschen Angaben.

    Zahlungsschwierigkeiten? Beantragen Sie einen Zahlungsplan.

    Wenn Sie eine Geldstrafe erhalten und Schwierigkeiten haben, dieses zu bezahlen, können Sie bei Brüssel Fiscalité (die Brüsseler Steuerverwaltung) einen Zahlungsplan beantragen.

    Füllen Sie das Kontaktformular aus und wählen Sie die Option „Zahlungsplan für Bußgelder“.

    Achtung: Die maximale Anzahl von Zahlungsplan pro Bußgeld beträgt vier.

    Wie wird die Kontrolle durchgeführt?

    Die Kontrolle der Fahrzeuge, die in der LEZ fahren, erfolgt automatisch.

    353 Kameras an den Ein- und Ausfahrten sowie innerhalb der LEZ scannen die Kennzeichen aller Fahrzeuge. Das System prüft, ob das Kennzeichen in der Datenbank erkannt wird, um festzustellen, ob das Fahrzeug

    • in der LEZ fahren darf.
    • registriert ist (Pflicht für ausländische Fahrzeuge).
    • ein gültiger Tagespass oder eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.

    Die Kameras werden in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften über die Verwendung personenbezogener Daten und Bilder eingesetzt.

    Diese Kameras werden sowohl für die Durchsetzung der Niedrigemissionszone als auch für polizeiliche Zwecke eingesetzt. Sie wurden im Rahmen des Videoschutz-Plattform-Projekts von Bruxelles Prévention et Securité in der Region Brüssel eingerichtet.